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Abschluss der Sammelklage der Region Kansai auf Entschädigung für Opfer des Atomunfalls von Fukushima

Einführung

©Takezo Takahashi

Bis heute wurden landesweit etwa 30 Sammelklagen gegen den japanischen Staat und TEPCO1 eingereicht, an denen mehr als 10.000 Menschen beteiligt waren. In drei Berufungsurteilen wurde die Haftung des Staates und von TEPCO anerkannt. Dabei handelt es sich um den Prozess „Gebt uns unsere Lebensgrundlage zurück, gebt uns unsere Region zurück” aus dem Jahr 2020, die Klage in Chiba und die Klage in Ehime aus dem Jahr 2021.

Seit der Oberste Gerichtshof jedoch im Juni 2022 ein Urteil gefällt hat, in dem er die Haftung des Staates in vier Sammelklagen (die drei oben genannten sowie die Gumma-Klage2) abgelehnt hat, haben untergeordnete Gerichte in aufeinanderfolgenden Urteilen die Haftung des Staates abgelehnt.

Die Sammelklage der Region Kansai3, die als „Schlusslicht“ unter den Sammelklagen von Geflohenen aus Fukushima gilt, ist nach einer langen Laufzeit von mehr als 12 Jahren seit Einreichung der Klage (erste Phase) am 17. September 2013 zu Ende gegangen. Während dieses Zeitraums wurden alle 79 klagenden Haushalte befragt. Während in anderen Verfahren oft nur einige der Kläger befragt wurden, folgte das Bezirksgericht Osaka einem besonders gründlichen Verfahren, was eher ungewöhnlich ist.

Die Vernehmung der Kläger fand von Mai 2011 bis September 2025 in monatlichen Abständen statt. Während der Vorsitzende Richter während des Verfahrens häufig wechselt, gab es im Fall des Prozesses der Region Kansai keinen Wechsel, und derselbe Vorsitzende Richter führte alle Vernehmungsverfahren durch.

Der Prozess wurde am 24. Dezember abgeschlossen, und die Urteilsverkündung ist für den 2. September 2026 vorgesehen.

Wir veröffentlichen hier das Schlussplädoyer von Akiko Morimatsu, der Vertreterin der Klägergruppe. Frau Morimatsu ist ebenfalls Vertreterin der Vereinigung der Gruppen, die gegen TEPCO und den japanischen Staat klagen.

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1 Tokyo Electric Power Company, Betreiber des Atomkraftwerks Fukushima Daiichi

2 Im Gegensatz zu den drei Berufungen wurde die Berufung von Gumma vor dem Berufungsgericht Tokio im Jahr 2021 nicht anerkannt.

3 Die Region Kansai umfasst sechs Präfekturen, darunter Osaka und Kyoto.

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Schlussplädoyer von Frau Morimatsu vor Gericht am 24.12.2025

Ich heiße Akiko MORIMATSU, Klägerin Nummer 1-1.

Ich bedanke mich für die Gelegenheit, hier im Gericht in der letzten mündlichen Verhandlung mein Schlussplädoyer persönlich vortragen zu dürfen.

1. Trennung der Familie und Verlust des friedlichen Lebens

Ich zog aus der Stadt Kôriyama in der Präfektur Fukushima in die Stadt Ôsaka mit zwei Kindern, mit denen ich heute noch als Alleinstehende das Leben der Selbst-Evakuierten führe. Mein Mann ist nämlich in Fukushima geblieben, und seit 14 Jahren und 9 Monaten ist unsere Familie voneinander getrennt.

    Meine Kinder, die zum Zeitpunkt des Atomunfalls jeweils 3 und 0 Jahre alt waren, sind inzwischen 17 und 15 Jahre alt.

    Der ältere Sohn ist in der 3. Klasse der Höheren Schule und die jüngere Tochter in der 3. Klasse der Mittleren Schule, beide also in einer sehr sensiblen Phase des Lebens. Obwohl ihr Vater bei guter Gesundheit ist, kann er nicht da sein, um ihnen Ratschläge zu geben und ihre Fragen zum Leben zu beantworten. Seit 14 Jahren konnte er nicht hautnah erleben, wie seine Kinder heranwachsen, wir konnten als Eltern ebenfalls nicht Freude und Kummer im Alltag mit den Kindern teilen.

    Unsere Kinder waren des friedlichen Familienlebens beraubt, das bedeutet: entspannt mit allen Familienmitgliedern zusammen den Alltag teilen, füreinander da sein. Dies ist ein offensichtlicher Schaden, der durch den Atomunfall verursacht wurde.

    2. Aufrichtiger Wunsch, Strahlenbelastung zu vermeiden

    Trotz allem setze ich mein Dasein als Geflüchtete mit den Kindern fort. Denn als Folge des Nuklearunfalls von Fukushima Daiichi wurden viele radioaktive Substanzen ab dem 11. März 2011 großflächig freigesetzt, nicht nur in der Stadt Kôriyama in der Präfektur Fukushima, wo ich war. Weil die radioaktive Kontamination noch immer existiert, bleiben wir im Exil. Wenn ich Strahlenexposition vermeiden will, der wir eigentlich nie hätten ausgesetzt werden sollen, muss ich fernbleiben.    

    In unserem Wohngebiet hatte es keine Evakuierungsanordnung gegeben. Ich musste deshalb aus eigener Initiative und auf eigene Faust mit den Kindern fliehen und fortbleiben. Laut der Angabe der Wiederaufbaubehörde gibt es heute noch 26.597 Evakuierte, inklusive Selbst-Evakuierte, die aus der Region außerhalb der Sperrzone stammen. Obwohl die Zahl so hoch ist, hat der Staat seit 14 Jahren praktisch nichts unternommen, um ein System zu etablieren oder Maßnahmen zu ergreifen, um die Evakuierten zu unterstützen.

    Vor allem wir, die wir ohne Evakuierungsanordnung auf Eigeninitiative hin und ohne fremde Hilfe geflohen sind, befanden uns ständig in einer schwierigen Lage. Obwohl es eindeutig war, dass wir wegen der radioaktiven Kontamination durch den Atomunfall so handeln mussten, was sich schließlich als Folge der nationalen Politik ereignet hatte, versuchte der Staat nicht einmal die präzise Zahl der Evakuierten, vor allem von Mutter-Kind-Haushalten, statistisch zu erfassen, unternahm nichts, und setzt uns sogar weiterhin Diffamierungen und Demütigungen aus.

    3. Verletzung des Selbstbestimmungsrechtes aufgrund des Zwangs zur Strahlenexposition

    Ich war nicht in einem panischen Zustand, als ich mich entschied, mit Kindern zu fliehen.

    Ich hatte damals entschieden auf der Grundlage der am 11. März 2011 geltenden Richtlinien und Vorschriften aus der Gegend zu fliehen. Und hiermit erkläre ich, dass ich beabsichtige, die Evakuierung unter Berücksichtigung der objektiven Fakten bezüglich der Kontamination fortzusetzen.

    Der Grenzwert der Strahlenexposition für die normale Bevölkerung beträgt 1 Millisievert pro Jahr. Aber die Behörden haben nach dem 11. März 2011 diesen Grenzwert für die betroffene Region auf 20 Millisievert pro Jahr erhöht und behaupten, es bedeute keine Gefahr für uns. Warum sollte Fukushima der einzige Ort sein, an dem die Einwohner hohe Strahlendosen hinnehmen müssen, während für den Rest Japans weiterhin der Grenzwert von einem Millisievert gilt? Das ist eindeutig eine Diskriminierung.

    Außerdem gibt es noch ein generell verbreitetes Missverständnis gegenüber den sogenannten „Selbst-Evakuierten“.

    Sehr oft wird angenommen, als hätten wir eine freie Wahl zwischen Fliehen und nicht Fliehen gehabt. Es wird davon ausgegangen, dass unsere Entscheidung, die Region zu verlassen, aus freiem Willen und auf eigene Verantwortung getroffen wurde und dass wir daher keinen Nachteil erlitten hätten, da wir auf eigene Initiative gehandelt hätten.

    Aber das ist ein Irrtum. Wir hatten keine Wahl zwischen Evakuierung oder Nicht-Evakuierung, sondern mussten uns zwischen zwei schmerzhaften, unerwünschten Optionen entscheiden: „weiterhin der Strahlung ausgesetzt sein“ oder „selbst evakuieren, wenn wir nicht exponiert sein wollen“.  Dies war eine plötzliche, dringende Entscheidung, die unser bisher friedliches Leben durcheinanderbrachte.

    Ich habe nicht die Absicht, mich mit dem Schaden abzufinden, den die Täter selbst verursacht haben; sie hatten uns nicht nur keinen Hinweis darauf gegeben, sondern auch einseitig über die „zulässigen Expositionswerte“ entschieden, die „zu tolerieren“ sind.

    4. „Infoblätter“ erzählen uns nicht die Wahrheit

    Während der Befragung verweisen die Anwälte der beklagten Tokyo Electric Power Company auf die „Informationsbroschüre“ von der Gemeinde hin, die wir verlassen hatten, und wiederholten Argumente wie „Haben Sie die Informationsbroschüre nicht gelesen?”oder „Darin steht, dass es sicher ist“, als würden sie sich wundern, dass wir der Broschüre nicht vertrauten.

    Ich möchte hier den Richtern eine Frage stellen:

    Glauben Sie, dass die radioaktive Kontamination verschwindet, wenn man in „Informationsbroschüren über „Feste“ und „Einschulungsfeiern“ berichtet? In den Zonen ohne Evakuierungsanordnung gibt es Menschen, die aus verschiedenen Gründen entschieden haben, dort zu bleiben. Und wenn Menschen leben, werden Kirschblütenfeste gefeiert und Feuerwerke während des Sommerfestes gezündet.

    Mit den Slogans wie „Ganbarô Tôhoku“ (Halte durch, Tôhoku!) und enormen Budgets, die für den Wiederaufbau bereitgestellt werden, ist es möglich, Großveranstaltungen zu finanzieren und eine festliche Atmosphäre zu schaffen, als wäre der Wiederaufbau bereits ein großer Erfolg.

    Die „Öffentlichkeitsarbeit“ besteht darin, dass der Staat und die Verwaltungen die Bevölkerung (Bürger) mit Hilfe von Steuergeldern über das informieren, was sie wissen sollen.

    Ich bin aber auch mit Begriffen wie „Propaganda“ vertraut, oder mit dem, was Japaner unter dem Ausdruck „Meldungen des Kaiserlichen Hauptquartiers“ verstehen (nach der Praxis der Propagandameldungen seitens des Kaiserlichen Hauptquartiers Japans während des zweiten Weltkrieges) – also ist es mir bewusst, was für eine Rolle die offiziellen Meldungen in der Geschichte gespielt haben.

    Die „öffentlichen Broschüren“, in denen der Staat und die Behörden nur das mitteilen, was sie der Bevölkerung wissen lassen wollen, haben uns keine der Wahrheiten geliefert, die wir als Evakuierte wissen wollten.

    Darüber hinaus wurde in der Stadt Kôriyama, aus der ich floh, erst 2018 ein Sportfest der Schule im Freien ohne Zeitbegrenzung veranstaltet, also 7 Jahre nach dem Atomunfall.

    Zum Zeitpunkt der Evakuierung wurde geschätzt, dass Schilddrüsenkrebs bei Kindern nur ein oder zwei von einer Million Menschen betraf. Den Ergebnissen der Gesundheitsuntersuchungen unter Einwohnern der Präfektur Fukushima zufolge, in der zu diesem Zeitpunkt nur 370.000 Kinder unter 18 Jahren lebten, wurden jedoch bis heute fast 400 Fälle registriert, was eindeutig einen deutlichen Anstieg darstellt.

    Obwohl der radioaktive Fallout keinen Halt an der Präfektur-Grenze machte, werden regelmäßige und großangelegte Gesundheitsuntersuchungen nur in der Präfektur Fukushima mit öffentlichen Geldern durchgeführt. Es sei daran erinnert, dass diejenigen, die zum Zeitpunkt des Unfalls zwischen 6 und 16 Jahre alt waren und bei denen Schilddrüsenkrebs durch die Gesundheitsuntersuchung entdeckt worden waren, eine Sammelklage gegen die Tokyo Electric Power Company eingereicht haben, in der sie geltend machten, dass ihr Schilddrüsenkrebs durch den Atomunfall von Fukushima verursacht worden sei.

    Die Aussagen der jugendlichen Kläger zeigen, dass sie ohne jeglichen Schutz der Strahlung ausgesetzt waren, obwohl Kinder besonders anfällig für Strahlung sind. Heute bedauern sie, dass sie nicht geschützt wurden. Sie sagen, dass sie „nichts wussten und ohne jeglichen Schutz dem Regen und Wind ausgesetzt waren“ und dass „ihre Eltern ihnen gesagt hatten, sie sollten nicht nach draußen gehen, aber sie gingen trotzdem hinaus, um mit ihren Freunden zu spielen“.

    5. Fragen an die Richter

    Euer Ehren, ich bitte Sie, sich die Situation als Menschen vorzustellen und sich in die Lage der Betroffenen in ihrem täglichen Leben zu versetzen.

    Möchten Sie Ihre Kinder wirklich an einem Ort großziehen, an dem es unmöglich ist, Sportfeste im Freien abzuhalten?

    Ich weiß nicht, ob Sie Kinder haben. Aber auch Sie waren einmal Kinder. Erinnern Sie sich daran, dass Ihnen Zeitlimits für das Spielen im Freien auferlegt wurden, auch an Schulsporttagen?

    Haben Sie jemals darüber nachgedacht, wie belastend es ist, jeden Tag in Angst zu leben und sich zu fragen, ob das, was Sie anfassen oder essen, gesundheitsschädlich ist, ob eine Strahlenbelastung besteht?


    Wenn Ihnen außerdem gesagt würde, dass in dem Leitungswasser, das Sie täglich trinken, radioaktive Substanzen nachgewiesen wurden, könnten Sie es dann weiterhin trinken? Versetzen Sie sich in die Lage, stellen Sie sich die Gesichter Ihrer Eltern vor, die Sie großgezogen haben, und denken Sie darüber nach.

    Ist es nicht das normale rationale Gefühl aller Eltern, ihr Kind keiner unnötigen Strahlenbelastung aussetzen zu wollen, selbst wenn es sich nur um Mikrosievert handelt?

    Es geht nicht darum, ob die Strahlendosis gering oder hoch ist, sondern darum, ob man ihr ausgesetzt ist oder nicht.


    Ich sollte mich frei entscheiden können, ob ich mich dem Risiko aussetzen will oder nicht. Wäre das nicht die Situation, in der man sein verfassungsmäßig garantiertes „Recht auf Selbstbestimmung“ ausüben kann?

    6. Bitte machen Sie ein Ende dieser Verzweiflung

    Ich sage nicht, dass ich gedankenlos und zu jedem Preis dieses Dasein als Geflüchtete fortsetzen will.

    Ich wiederhole folgendes immer wieder.

    Das Recht, sich der Strahlenbelastung zu entziehen und sich guter Gesundheit zu erfreuen, ist nichts weniger als das wichtigste Grundrecht in Bezug auf das Leben und die Gesundheit der Menschen.

    Ich bin der Meinung, dass dieses Recht für alle gleichermaßen anerkannt werden muss.

    Es ist meines Erachtens selbstverständlich, dass man Strahlenbelastung vermeiden will, und es soll allgemein anerkannt werden.

    Darüber hinaus ist es für Eltern ganz natürlich, dass sie mögliche Gesundheitsrisiken für ihre Kinder, die noch ihre ganze Zukunft vor sich haben, minimieren möchten. Ich glaube, es gibt keinen einzigen Elternteil, der nicht möchte, dass sein Kind gesund aufwächst.

    Es sollte keine Unsicherheit, keine Angst vor Strahlenbelastung und keine Sorge um die Gesundheit geben.

    Während des Prozesses legten die japanische Regierung und die Tepco, die beide für den Unfall verantwortlich waren und dessen Folgen herunterspielen wollten, trotz aller vorgelegten objektiven Beweise für die Kontamination selbst die Entschädigungskriterien fest, was die Entschädigungsentscheidungen des Gerichts beeinflusste. Unter diesen Umständen kann nicht gesagt werden, dass das Gericht wirklich unparteiisch urteilt.

    Die Evakuierung ist auch mit Kosten verbunden. Bei der Selbstevakuierung von Müttern und Kindern, einer typischen Form der Flucht nach dem Atomunfall von Fukushima Daiichi, verdoppeln sich die Lebenshaltungskosten, da die Familien auf zwei geografisch getrennte Haushalte aufgeteilt werden. Die Kosten für die Familienzusammenführung müssen von den Familien selbst getragen werden.

    Die Kosten für die Zusammenführung von Vätern und Kindern zu sparen, bedeutet, den Kindern eine schwere psychische Belastung aufzuerlegen, indem man ihnen die Anwesenheit ihres Vaters vorenthält. Ohne den Atomunfall hätte sich niemand freiwillig für einen Umzug und die Auflösung seines Zuhauses entschieden.

    All dies stellt eindeutig einen durch den Atomunfall verursachten Schaden dar. Für unsere Familie war dies die bestmögliche Lösung – wenn auch unfreiwillig –, um der Strahlenbelastung zu entkommen, d. h. es handelte sich um eine Strahlenschutzmaßnahme.

    Am 17. Juni 2022 fällte der Oberste Gerichtshof ein ungerechtfertigtes und logisch nicht überzeugendes Urteil, in dem er die Haftung des Staates ablehnte. Seitdem haben untergeordnete Gerichte zahlreiche ungerechtfertigte Urteile eins nach dem anderen gefällt, die den tatsächlichen Schaden herunterspielen.

    Unabhängig von den Urteilen der Gerichte werden die Schäden, die die Opfer der radioaktiven Kontamination durch den Atomunfall erlitten haben, jedoch nicht verschwinden. Ich bin auch heute noch gezwungen, im Exil zu leben, und es fällt mir sehr schwer, die Entscheidung zu treffen, mein Exil fortzusetzen. Mit anderen Worten: Der durch den Atomunfall verursachte Schaden hält auch jetzt, während ich zu Ihnen spreche, unvermindert an.

    Jedes Mal, wenn ein ungerechtes Urteil gefällt wird, versinke ich erneut in Verzweiflung über das Justizsystem selbst. Und alles, was ich empfinde, ist ein Gefühl der Krise, weil die Menschheit ihr Recht aufzugeben gezwungen wird, nämlich unnötige Strahlenexposition zu vermeiden.

    Herr Vorsitzender Richter Matsumoto Nobuyuki, Richter Terada Kohei auf der rechten Seite und Richter Shimizu Kohei auf der linken Seite, bitte stürzen Sie die Opfer des Atomunfalls nicht weiter in Verzweiflung.

    Entziehen Sie uns nicht das Recht, vor Strahlenbelastung geschützt zu sein und uns guter Gesundheit zu erfreuen.

    Gibt es etwas, dem mehr Wert beigemessen werden soll als das Leben und die Gesundheit der Menschen?

    Ich hoffe aufrichtig, dass die Entscheidung den Grundsatz bestätigt, dass Maßnahmen zur Vermeidung von Strahlenbelastung und zum Schutz des Lebens oberste Priorität haben und dass dieser Grundsatz vor allem anderen respektiert wird.

    Akiko MORIMATSU

    Vertreterin der Klägergruppe Kansai gegen den Staat und Tepco, Vertreterin der Vereinigung der Evakuierten vom Tōhoku-Erdbeben 2011 „Thanks & Dream“

    Strafanklage gegen die ehemaligen TEPCO-Führunskräfte: Die Freisprechung vom Obersten Gerichtshof Japans bestätigt

    Am 6. März 2025 bestätigte der Oberste Gerichtshof Japans die Entscheidung des Gerichts einer unteren Instanz, das die ehemaligen Führungskräfte der Tokioter Elektrizitätsgesellschaft TEPCO nicht der beruflichen Fahrlässigkeit schuldig befunden hatte, und wies somit die Beschwerde der Klägergruppe zurück. Bei der Nuklearkatastrophe von Fukushima im März 2011 war es zu Kernschmelzen im AKW Fukushima Dai-ichi gekommen, wodurch große Mengen an radioaktivem Material freigesetzt wurden.

    Am selben Tag hielten die Anwälte der Klägergruppe und deren Sprecherin Ruiko Muto eine Pressekonferenz ab. Hier ein Auszug aus ihrem Kommentar:

    „Der Staat und TEPCO waren sowohl vor dem Bezirksgericht als auch vor dem Obersten Gerichtshof freigesprochen worden. Deshalb hatten wir unsere letzten gebliebenen Hoffnungen auf das Ethos und den Gerechtigkeitssinn der Richter des Obersten Gerichtshofs als Ort der Gerechtigkeit gesetzt.

    Heute am 6.3.2025, kurz vor dem 11. März, dem Jahrestag von Fukushima, ist aber diese Entscheidung des Obersten Gerichtshofs gefallen. Ich habe bis heute 13 Jahre wie eine Verrückte mit der Vorbereitung für die Strafanzeige und den langwierigen Prozess verbracht. In dieser Zeit hat es mir kaum Zeit gelassen nachzudenken oder in Ruhe zurückzublicken. Dass die Justiz diese Entscheidung aber kurz vor dem 14. Jahrestag der Nuklearkatastrophe fällen musste, empfinde ich besonders ihre Grausamkeit und Gleichgültigkeit den Opfern gegenüber. Es ist nichts anderes als eine Kaltschnäuzigkeit, mit der sogar das Gericht die Opfer des Atomunfalls mit Füßen tritt. Sehr viele Betroffene und Opfer sind von diesem Urteil tiefst enttäuscht und wütend.

    Die Nuklearkatastrophe von Fukushima dauert noch immer an. Es empört mich vor allem, dass das Gericht dafür kein Verständnis gezeigt hat, wieviel Schäden durch diese Katastrophe entstanden sind, wie viele Menschenleben ruiniert worden sind, was für ein negatives Erbe diese künftigen Generationen hinterlassen hat. Wenn das Gericht die Geschäftsführung des Unternehmens, das einen gravierenden Atomunfall verursacht hat, nicht dafür verantwortlich macht, bedeutet gleichzeitig, dass eine nächste Nuklearkatastrophe möglich ist. Und ich finde es zutiefst enttäuschend, dass der Oberste Gerichtshof dies nicht verstanden hat.

    Nun haben wir keine Möglichkeit mehr, dieses Urteil juristisch anzufechten, aber wir können unmöglich mit diesem Urteil einverstanden sein. Heute kann ich nur so weit sagen: Wir werden dafür sorgen, dass die Verantwortungsfrage für diesen Atomunfall weiterhin in der Zukunft in vielerlei Hinsicht gestellt wird. Wir werden unsere Aktivitäten in diesem Bereich fortsetzen.“

    Aktuelle Lage in Fukushima – 14 Jahre nach der Nuklearkatastrophe

    Vor 14 Jahren ereignete sich eine Reihe zusammenhängender katastrophaler Unfälle und schwerer Störfälle im japanischen Atomkraftwerk Fukushima Daiichi als Folge eines schweren Erdbebens und des darauffolgenden Tsunamis. Diese werden als Nuklearkatastrophe von Fukushima bezeichnet. Dabei kam es in den Reaktorblöcken 1, 2 und 3 zu Kernschmelzen, wodurch große Mengen an radioaktivem Material freigesetzt wurden – und immer noch werden.

    Bis zu 150.000 Einwohner mussten infolgedessen zwangsevakuiert werden. Viele flohen auf eigene Faust, auch wenn die Evakuierungsanordnung in ihrem Gebiet nicht gegeben worden war.

    Der nukleare Notfall, der damals in der Region um das havarierte AKW erklärt wurde, ist noch immer nicht aufgehoben. Es gibt insgesamt sieben Gemeinden und Dörfer, in denen eine Rückführung schwierig ist und in denen die Evakuierungsanordnungen weiterhin bestehen.

    Dabei ist die Nuklearkatastrophe gar nicht vorbei. Radioaktive Materialien verseuchen nach wie vor die Luft und das Meer, auch die früheren bereits in der Gegend zerstreuten Fallouts strahlen weiter.

    In den Abklingbecken der Reaktoren 1 und 2 befinden sich noch abgebrannte Brennstäbe, die wegen hoher Strahlendosen vor Ort nicht entnommen werden können. Der Zustand der Reaktorgebäude und der Abklingbecken ist besorgniserregend. Falls es wieder ein starkes Erdbeben gibt, kann es erneut zu einer erheblichen Freisetzung von radioaktiven Stoffen in die Umwelt kommen.

    Die japanische Regierung und die Betreiberfirma Tepco setzen indes ihren Kurs weiter fort, so zu tun, als wäre die Nuklearkatastrophe unter Kontrolle und weitestgehend vorbei. Dafür scheuen sie keine Mittel und investieren sehr viel Geld in Propaganda-Kampagnen und -Projekte, anstatt Bewohnern tatkräftig zu helfen, um ihnen die Angst vor gesundheitlichen Folgen wegen der Strahlung zu nehmen oder die Geflüchteten weiterhin mit Wohnbeihilfen zu unterstützen.

    Um die sichtbaren Beweise der Katastrophe unsichtbar zu machen, werden zum Beispiel die radioaktiven Materialien zerstreut: Im August 2023 hat man mit der Verklappung des verseuchten Wassers ins Meer begonnen, um die Zahl der Tanks auf dem Gelände des AKW Fukushima Daiichi zu reduzieren. Als nächstes wollen sie die bei den Dekontaminierungsarbeiten abgetragene und in Plastiksäcken gestapelte Erde als „Recyclingsmaterial“ überall im Land verstreuen. Sie ignorieren die Gefahr der Strahlenbelastung von Niedrigdosen und somit die Grundsätze der Vorsorge und Vorbeugung.

    Seit 2011 lässt die Präfektur Fukushima die Medizinische Universität von Fukushima in regelmäßigen Abständen die Schilddrüsen von Menschen untersuchen, die zum Zeitpunkt des Super-GAUs in der Präfektur lebten und unter 18 Jahre alt waren. Ursprünglich waren es 368.000 und in den ersten Jahren hat man ca. 82% von diesen Kindern und Jugendlichen untersucht. Nach der initialen Reihenuntersuchung zwischen 2011 und 2014 fanden alle zwei Jahre Nachuntersuchungen statt.

    Insgesamt hat es seit der Nuklearkatastrophe 350 Schilddrüsenkrebsfälle und Verdachtsfälle gegeben, darüber hinaus gibt es 47 weitere, die im Krebsregister registriert wurden, also zählte man insgesamt 397 Menschen unter den damals bis 18-Jährigen, die seit der Katastrophe an Krebs erkrankt sind oder mit Verdacht auf Krebs. Diese Art organisierte Großuntersuchungen von Schilddrüsen werden nur denjenigen angeboten, die im Zeitpunkt des Unfalls unter 18 Jahren waren und in der Präfektur von Fukushima gelebt haben, aber nicht den anderen, die außerhalb Fukushima wohnten oder älter sind. Außerdem wird die Beteiligung an der Untersuchung jedes Mal kleiner, weil die Untersuchungen nicht mehr an Schulen angeboten werden mit dem Argument, es gebe ein Recht auf Nicht-wissen oder Nachteile wegen der Untersuchungen. In der obigen Tabelle sehen die Zahlen auf dem ersten Blick so aus, als würden die Krebsfälle jedes Mal weniger, aber wenn man die Beteiligungsquote an der Untersuchung berücksichtigt, sind die Krebsraten gestiegen.

    Am 18. Februar 2025 hat die japanische Regierung den 7. Strategieplan für Energietechnologie verabschiedet, der für die Energiepolitik der nächsten Jahre maßgebend sein soll. Aus diesem Plan ist die Formulierung „die Abhängigkeit von der Atomenergie verringern“, was immerhin in der bisherigen Energiepolitik als Richtlinie galt, ganz gestrichen worden. Stattdessen steht die Rückkehr zur Atomkraft groß in dem Programm. Japan, das Land, das vor 14 Jahren den schlimmsten Reaktorunfall erlebt hat, setzt wieder offiziell auf Atomenergie, während die Katastrophe von Fukushima noch immer andauert.


    Im November 2024 hat Tepco medienwirksam mitgeteilt, dass es ihnen gelungen sei, 0,7 Gramm von abgeschmolzenen Brennstäben aus dem havarierten Reaktor 2 zu entnehmen. Allerdings handelte es sich um eine äußerst winzige Menge an den abgeschmolzenen Brennstäben vom Reaktor 2, während es insgesamt 880 Tonnen davon geben soll. Da die Strahlungsdosen sehr hoch sind an jedem havarierten Sicherheitsbehälter, muss man die Bergungsarbeiten mit Hilfe eines Roboterarms durchführen. Aber die Entwicklung kam nicht voran, wie Tepco es sich vorgestellt hatte. Schließlich hat man sich für einen ferngesteuerten Teleskoparm mit Greifwerkzeug entschieden, den man bereits bei anderen Operationen vor Ort eingesetzt hatte. Und es war vor allem nicht klar, weshalb Tepco sich bei der Entnahme von abgeschmolzenen Brennstäben so beeilen will, obwohl die Arbeitsbedingungen wegen hoher Strahlungsdosen trotz der Fernbedienung für jeden Arbeiter extrem gefährlich sind. Bei der Operation hatte es mehrere vorangegangene Misserfolge gegeben, und man erfuhr immer wieder, wie Tepco auch hier verantwortungslos mit riskanten Arbeiten umgegangen war: Die Betreiberfirma des havarierten AKW Fukushima hatte an allen komplexen und völlig neuen Arbeitsprozessen, bei denen man zum ersten Mal versuchte, abgeschmolzene Brennstäbe zu entnehmen, kein einziges Mal als Aufsicht teilgenommen, während sie alle Arbeitsschritte an Subunternehmern komplett ausgelagert hatten.

    Zusammengefasst: Yu Kajikawa (Sayonara Nukes Berlin), stand: 27.02.2025